Liebe Gäste,
bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an.
Übernachtung
Das Ferienhaus darf nur von der in der Leistungsbeschreibung maximal angegebenen aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.
Buchung
Buchungsanfragen können z.B. über das Buchungsformular oder telefonisch aufgenommen werden. Angebote, Buchungs-Bestätigungen und Rechnungen werden per Email an Sie versandt.
Stornierung und Mahnung
Die Höhe der Stornogebühren sind zeitlich bedingt. Folgende Auflistung bitten wir zu beachten:
Stornierung bis 90 Tage vor Beginn des Aufenthalts:
30 % des gebuchten Arrangements.
Stornierung bis 60 Tage vor Beginn des Aufenthalts:
50 % des gebuchten Arrangements.
Stornierung bis 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts:
70 % des gebuchten Arrangements.
Stornierung bis 10 Tage vor Beginn des Aufenthalts:
85 % des gebuchten Arrangements.
Stornierung ab 7 Tagen vor dem Aufenthalt:
95 % des gebuchten Arrangements.
Die Differenz von Stornierungsgebühr zum Gesamtbetrag des Aufenthalts wird ihnen zurückerstattet.
Mahnkosten berechnen wir mit 10€.
Preise
Eine Orientierung bietet die Unterseite Preise. Verbindliche Preise und Gebühren entnehmen Sie aus unserem daraufhin folgendem Angebot.
Kündigung durch uns
Wir sind berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen, das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn:
Reiseverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Ansonsten sind die angegebenen An- und Abreisetermine bindend.
Reiseversicherungen
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
Aktivitäten
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.